Di

15

Jan

2008

Brief an unsere Mitglieder

Liebe Mitglieder, Der AVCS-Vorstand wünscht Ihnen und Ihren Angehörigen alles Gute im neuen Jahr. Wir möchten Sie mit diesem Schreiben über ein Begehren informieren, dass der AVCS-Vorstand bei der Firma deponierte und Ihnen hiermit weitere Details zum Thema mitteilen. 1.         Zuerst das Wichtigste in Kürze Gestützt auf Artikel 5 des Mitwirkungsgesetzes wünscht der Vorstand der Angestell ten vereinigung Clariant Schweiz (AVCS) von der Firma die Einrichtung einer gewählten Arbeitnehmer vertretung (AV) für die Mitarbeiter im Einzelarbeitsvertrag (EAV). Im Laufe des vergangen Jahrs fanden dazu Verhandlungen zwischen der Angestelltenvereinigung Clariant Schweiz (AVCS) und der Firma statt.  Was würde sich mit einer gewählten Arbeitnehmer vertretung (AV) ändern?

  AVCS AV
  Verein (jetziger Zustand) gewählte Arbeitnehmervertretung(zukünftiger Zustand)
rechtliche Grundlagen Verein nach Obligationenrecht,interne Verein barungen Vertretung nachMitwirkungs gesetz, interne Vereinbarungen
Vertretung EAV AVCS-Vereinsvorstand gewählte Arbeitnehmervertretung
Wahlgremium(Stimmrecht) nur Vereinsmitglieder(ordentliche Vereinsgeneralversammlung, GV) alle EAV-Mitarbeiter dürfen wählen
Kompetenzen/
Macht der Vertre tung
geringer als Betriebskommission, (z.B. keine Freistellung, keine Salärverhandlungen) deutlich verbesserte Rechte, etwa vergleichbar mit Betriebskommission
Rolle der AVCS Vertretung aller EAV-Mitarbeiter Interessengruppe  innerhalb EAV-Mitarbeiter

 Eine gewählte Arbeitnehmervertretung (AV) auf Grund der vom AVCS mit der Firma ausgehandelten Dokumente, brächte eine Reihe deutlicher Verbesserung der Kompetenzen für die Vertretung der Mitarbeiter im Einzelarbeitsvertrag EAV, und würde auch die bis jetzt vorhandene, aus unserer Sicht störende Bevorzugung der Betriebskommission (BK) korrigieren.Vor der Durchführung von Wahlen wird die AVCS bis zum 15. Februar 2008 100 Unterschriften von EAV-Mitarbeitern beibringen. Bei Zustandekommen werden die neuen, verbesserten Vereinbarungen mit der Firma unterzeichnet und Wahlen durchgeführt. In diesem Fall wird die 
AVCS an ihrer ordent lichen Generalversammlung der AVCS vom 16. April 2008 ihre Kandidaten für die gewählte Arbeitnehmervertretung (AV) bestimmen. Die AVCS wird auch nach der Einführung einer  gewählten Arbeitnehmer vertretung weiter bestehen und will innerhalb der AV eine aktive Rolle als Interessenvertreterin spielen.   

2.         Eine gewählte EAV-Arbeitnehmervertretung (AV) – ein langjähriges AVCS-PostulatZurzeit wird die Vertretung der EAV-Mitarbeiter durch einen Verein, die Angestelltenvereinigung Clariant Schweiz (AVCS) wahrgenommen. Der Vereinsvorstand wird von der Generalversammlung, also von den Vereinsmitgliedern gewählt. Nicht-AVCS-Mitglieder haben kein Stimmrecht.  Die AVCS vertritt aber die Interessen aller Mitarbeiter im Einzelarbeitsvertrag (EAV), auch die der Nicht-AVCS-Mitglieder. Diese hergebrachte und auch in der Clariant seit Anbeginn praktizierte Vertretung der Angestellten im Einzelarbeitsvertrag (EAV) durch einen Verein ist seit 1994 eigentlich überholt und nicht mehr ganz zeitgemäss und birgt je länger je mehr Legitimationsprobleme. Seit dem Inkrafttreten des Mitwirkungsgesetzes gilt eigentlich die von allen Mitarbeitern gewählte Arbeitnehmer vertretung (AV) als das vom Gesetz vorgesehene Modell. Schon bei unserer Mitgliederumfrage in den 90-er Jahren hatten die Teilnehmer eine gewählte Arbeitnehmervertretung (AV) mehrheitlich für wün schenswert befunden.  Wir hatten danach zu diesem Zweck auch Verhandlungen mit der Firma aufgenommen. Aber die Zeit war noch nicht reif. Der Vorschlag der Firma folgte haarscharf dem gesetzlichen Minimum und lag weit hinter dem damals schon lange Erreichten zurück. Dies bewog uns dann im Jahr 1998 die ganze Übung abzubrechen. In der Zwischenzeit weht aber ein frischer Wind in der Personalabteilung und wir beschlossen, es erneut zu probieren. Im Januar 2007 fanden erste informelle Gespräche mit unserer damaligen Personalchefin statt. Die darauf folgenden Treffen mit der Firma, sie  fanden in einer freundlichen und konstruktiven Atmosphäre statt, zogen sich über das ganze Jahr hin und wurden nur im Spätherbst durch die nötig gewordenen Sozialplanverhandlungen unterbrochen. Als Ergebnis dieser Besprechungen resultierten, die Übereinstimmung im weiteren Vorgehen sowieunterschriftsreife Dokumente. Diese regeln die,  gegenüber dem derzeitigen Stand deutlich verbesserten Informations-, Mitsprache- und Mitentscheidungsrechte für eine allfällige gewählte Arbeitnehmer vertretung (AV). Die AVCS fasst das von der Firma gezeigte Entgegenkommen in dieser Sache als Anerkennung für die in der Vergangenheit geleistete Arbeit auf. 3.         Wie soll die Einführung der gewählten Arbeitnehmervertretung (AV) ablaufen? 3.1       Zuerst wird der Rückhalt abgeklärt: Zum Start braucht es 100 gültige Unterschriften  Die Firma verfolgt das Projekt aber nur dann weiter, wenn bei den EAV-Mitarbeitern dafür auch genügend Interesse vorhanden ist, d.h. wenn bis zum 15. Februar mindestens 100 Unterschriften für das Projekt beigebracht werden können. Die AVCS wird diese Unterschriften sammeln.

Wer kann dafür unterschreiben? Alle Mitarbeiter bei der Clariant in der Schweiz (CPS, CSS und CLI), die in ungekündigter Stellung im Einzelarbeitsvertrag EAV angestellt sind.
Wer darf nicht unterschreiben? Alle Mitarbeiter im Gesamtarbeitsvertrag GAV, sie werden heute schon durch die Betriebskommission, BK vertreten, sowie die Executives.

  • Erwachsen mir Nachteile, wenn ich dafür unterschreibe? Nein! Die Firma unter­stützt das Projekt wohlwollend; die Namen der Unterzeichnenden werden von Human Resources vertraulich gehandhabt und sind durch das Mitwirkungsgesetz geschützt.
  • Was passiert, wenn keine 100 Unterschriften zusammenkommen? Erst einmal nicht viel; es wird keine gewählte Arbeitnehmervertretung AV installiert, die Vertretung der EAV-Mitarbeiter wird weiterhin durch die heutige Angestelltenvereinigung AVCS wahr genom men und es werden aber mindestens drei Plätze im AVCS-Vorstand frei!

 3.2       Die AV-Wahlen Sind diese Unterschriften beigebracht, werden die, von der AVCS mit der Firma ausge han del ten Dokumente unterzeichnet und treten in Kraft. Die Firma bestimmt eine Wahlkommission und setzt den Termin für die Wahlen fest. DasWahlprozedere wird im Wahlreglement im Detail geregelt. Dennoch kurz das Wichtigste:  

  • Es gibt einen Wahlkreis, die Arbeitnehmervertretung hat sieben Mitglieder, darunter mindestens eine Frau und konstituiert sich selbst.
  • Wer ist wahlberechtigt? Alle Mitarbeiter bei der Clariant in der Schweiz (CPS, CSS und CLI), die in ungekündigter Stellung im Einzelarbeitsvertrag EAV angestellt sind.
  • Wer ist wählbar? Alle Wahlberechtigte, deren Wahlvorschläge von 15 nicht kandidierenden Wahlberechtigten unterschrieben wird und die sich bereit erklären, eine allfällige Wahl auch anzunehmen.
  • <![endif]> Die AVCS nimmt teil. Die Angestelltenvereinigung Clariant Schweiz (AVCS) wird als Interessengruppe an der Wahl zur AV teilnehmen. Die Kandidaten der AVCS werden von der ordentlichen Generalversammlung der AVCS vom 16. 4. 2008 bestimmt.
  • <![endif]> Nach Einreichen der Wahlvorschläge werden die Wahllisten versandt und die Wahlen durchgeführt.

  4.         Warum werde ich als AVCS-Mitglied erst jetzt vom Vorstand informiert? Die Verhandlungen mit der Firma dauerten beinahe das ganze Jahr 2007. Für uns war die Vertraulichkeit aus folgenden Gründen eminent wichtig: 

  • Wir wollen zwar eine gewählte Arbeitnehmervertretung AV, aber nicht um jeden Preis. Wenn man solche Verhandlungen schon vor Beginn ankündigt, weckt man sehr grosse Erwartungen. Wir wussten am Anfang nicht, was am Schluss herauskommen würde und wollten ohne Erfolgszwang und Zeitdruck verhandeln. Bei ungenügendem Ergebnis hätten wir die Sache ohne grossen Prestigeverlust abblasen können.
  • Wir wollten unsere eigenen Ziele einbringen. Wir vom AVCS-Vorstand hatten im Vorfeld für die Vorbereitung viel Energie, Zeit und Engagement in dieses Projekt gesteckt; nun wollten wir auch die Früchte für den Verein ernten. Wir wollten diese Verhandlungen mit der Firma ungestört führen und unsere eigenen Vorstellungen einbringen können.
  • Wir wollten keine Trittbrettfahrer unterstützen. Wir von der AVCS sind nicht die einzigen, die Interesse an einer gewählten Arbeitnehmervertretung haben. Zumindest in der Vorbereitungszeit wollten wir keine „schlafenden Hunde“ wecken.

 Wir wollten zuerst alles fertig organisiert und festgelegt haben und den offiziellen Startschuss erst danach abfeuern, deshalb konnten wir leider nicht früher informieren. 5.         Warum soll ich auch nachher weiterhin AVCS-Mitglied bleiben? Nach der Einführung der gewählten Arbeitnehmervertretung (AV) wird diese dann auch der Gesprächspartner der Geschäftleitung. Die Angestelltenvereinigung Clariant Schweiz (AVCS) will als Interessengruppe mit angepassten Kompetenzen und Rechten in Firma weiter bestehen und sieht sich als Ort der Meinungsbildung für die Arbeit in der gewählten Arbeitnehmer vertretung (AV). 
Wir von der AVCS verstehen uns als Garant für eine lösungsorientierte und sachbezogene Politik und wehren uns seit Anbeginn gegen firmenexterne EinflussnahmenUnser Ziel ist eine starke AVCS und eine starke Vertretung von AVCS-Kandidaten in einer zukünftigen gewählten Arbeitnehmervertretung (AV).  Darüber hinaus bleiben als weitere Aufgaben der AVCS:  

  • die Suche nach passenden Kandidaten für die gewählte Arbeitnehmervertretung(AV), den Stiftungsrat der Pensionskasse (PK) und etwaiger Arbeitsgruppen,
  • die Betreuung und Schulung der Mitglieder,
  • die Organisation von Anlässen und Rabatten.

 Alle AVCS-Mitglieder haben weiterhin Anrecht auf die kostenlose Rechtsauskunft bei unserem Dachverband, der „Angestellte Schweiz“ und kommen in den Genuss der, im Mitgliederbeitrag enthaltenen, kostengünstigen Arbeitsrechtschutz-Versicherung.  6.        Zusammenfassung Die Einführung einer gewählten Arbeitnehmer vertretung (AV) ist nach Ansicht des AVCS-Vorstandes wichtig und nötig und bietet die Chance für eine moderne und zeitgemässe Vertretung aller Arbeitnehmer im Einzelarbeitsvertrag (EAV). Die von uns mit der Firma ausgehandelten Dokumente erlaubten eine deutliche Verbesserung der Kompetenzen. Es ist nach unserer Ansicht für die Angestelltenvereinigung Clariant Schweiz (AVCS) wirklich wichtig,

  • dass Sie als AVCS-Mitglied unseren Vorstoss für die Installation der gewählten Arbeitnehmervertretung AV mit ihrer Unterschrift unterstützen und dass möglichst viele, aber mehr als 100 Unterschriften dafür zusammen kommen, bitte benutzen Sie den beiliegenden Unterschriftenbogen!
  • dass Sie als AVCS-Mitglied bei allfälligen Wahlen die, von der ordentlichen Generalversammlung der Angestelltenvereinigung Clariant Schweiz (AVCS) gekürten Kandidaten unterstützen
  • und last but not least, dass Sie dem Verein auch weiterhin die Treue bewahren.

 Nur eine starke AVCS und eine starke Vertretung von AVCS-Kandidaten in einer neuen gewählten Arbeitnehmervertretung (AV) bieten Gewähr für eine berechenbare und  kontinuierliche Politik, die sich weiterhin nach den Bedürfnissen der Clariant-Mitarbeiter und nicht nach externen Prioritäten richtet. Der Vorstand ist überzeugt, dass mit der sich nun abzeichnenden Entwicklung ein grosser Schritt in die richtige Richtung getan werden kann. Wir danken jetzt schon für Ihre Unterstützung und wünschen Ihnen alles Gute.   Mit freundlichen Grüssen, für den AVCS-Vorstand:                        

Gert Ruder Markus Gisler Heinz Waldmeier

 

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