Grenzgängern aus Deutschland wird neben der Riester-Rente (§ 10a EStG, nur Altverträge mit Abschlussdatum vor dem 1. Januar 2010) und der Rürup-Rente (§ 52 EStG) eine dritte, staatliche Förderung ermöglicht: Die Direktversicherung nach § 3 Nr. 63 EStG.
Die Direktversicherung bietet den Grenzgängern steuerliche Vorteile, allerdings sind diese nicht ganz mit der Variante für Arbeitnehmer in Deutschland vergleichbar. Die eingezahlten Beiträge mindern vollumfänglich das zu versteuernde Bruttoeinkommen der Grenzgänger.
Für wen die Direktversicherung infrage kommt bzw. die beiden Alternativen, muss individuell berechnet werden. Wir empfehlen eine allgemeine Beratung zu allen 3 Anlageformen.
Für die Clariant-Mitarbeiter in der Schweiz ist die Zürich Versicherung gemeinsam mit der AVCS Vertragspartner für den Abschluss einer Direktversicherung, AVCS-Mitglieder erhalten Sonderkonditionen. Zuständig ist Herr Tim Pahle von der Bezirksdirektion Lörrach der Zürich Versicherung.
Demnächst wird eine Informationsveranstaltung zu diesem Thema stattfinden, wir werden rechtzeitig hierüber informieren. Weitere Details können Sie aber schon jetzt diesem PDF entnehmen: