Angesichts der beiden Informationsveranstaltungen am 10. Dezember 2010 sowie am 18. Januar 2011 im TCR zum Thema "GTS Group R&D Transfer" ist klar zutage getreten, dass die PK Versicherungsfragen und die damit verbundenen Freizügigkeitsregelungen für alle Beteitligten von zentraler Bedeutung sind.
Die Angestelltenvertretung EAV hat sich – in Kooperation mit dem AVCS-Vorstand und einem ausgewiesenen Versicherungsfachmann der Zürich Deutschland Versicherungen – dieser Angelegenheit angenommen. Dabei haben wir für die deutschen Grenzgänger festgestellt, dass der Freizügigkeitsanspruch der aus der Schweizer PK heraus entsteht, voll umfänglich und STEUERFREI nach Deutschland in eine so genannte Rürup-Rente übertragen werden kann. Bitte beachten Sie hierzu den Download des Schreibens der Oberfinanzdirektion Karlsruhe und hier besonders die Abschnitte 4.3 und 5.
Praktische Details zu dieser Rürup-Rente können Sie dem Berechnungsbeispiel entnehmen, das Herr Tim Pahle von der Zürich Bezirksdirektion Lörrach uns zur Verfügung gestellt hat (Musterberechnung).
Beim Vergleich mit anderen Angeboten empfehlen wir die folgenden Punkte zu beachten:
Die AV und die AVCS hoffen, Ihnen damit nützliche Hinweise für Ihre Entscheidungsfindung gegeben zu haben. Viel Erfolg!
Ihr Gert Ruder